Letter of Intent: Absichtserklärung für die Zusammenarbeit

Wozu dient der LoI in der Unternehmensnachfolge?

Ein Letter of Intent ist eine Absichtserklärung mit den wichtigsten Konditionen, welche den Willen eines Vertragsabschlusses untermauert.

Der «Letter of Intent (LoI)» wird eingesetzt, wenn zwei oder mehrere Parteien kurz vor einem Vertragsabschluss stehen. Er ist eine unverbindliche Absichtserklärung, welche im Normalfall keine rechtlich verbindliche Auswirkungen nach sich zieht. Einzelheiten, wie spezielle Klauseln sind, wenn überhaupt, nur während einer klar vereinbarten Dauer für die beteiligten Parteien bindend. Mit einer solchen Absichtserklärung wird vereinbart, dass ein Vertrag zustande kommen soll. 

Ist gegebenenfalls eine sogenannte «No binding Clause» mit Zeitraum definiert, so besteht über einen definierten Zeitraum hinaus keine Gefahr, dass unerwartete finanzielle oder andere Folgen eintreten können. Meist wird ein Letter of Intent zwischen den einzelnen Parteien vorgängig zu ernsthaften Verhandlungen vereinbart. Dies beispielsweise, wenn ein Unternehmungsverkauf getätigt werden soll. In einem detaillierten Kaufvertrag werden anschliessend sämtliche Details zum Unternehmensverkauf ausgehandelt respektive festgeschrieben.

 

In den vorgängigen Verhandlungen geht es zunächst vornehmlich um ein gesundes Augenmass, welches angewendet werden soll und noch nicht um spezifische Regelungen. Dabei ist darauf zu achten, dass gewisse Transaktionsdetails eines Betriebes jedoch festgehalten werden und auch die wirtschaftlichen Vorstellungen sowohl der Verkäuferschaft wie des Käufers definiert werden.

Rechtlich nicht bindend, aber nützlich bei Klärung von Missverständnissen

Der Letter of Intent ist zwar rechtlich nicht bindend sollte dennoch eine gewisse Ernsthaftigkeit zum Ausdruck bringen und wichtige Eckdaten zum Verkauf einer Firma beinhalten. Da ein Letter of Intent Auskunft über den Stand der Verhandlungen gibt kann ihm in speziellen Fällen grosse Bedeutung zukommen. Bei späteren Missverständnissen kann durch den Letter of Intent Einigkeit geschaffen und es können Irrtümer aus dem Weg geräumt werden. Geplante Schritte in den Verhandlungen oder in der Transaktion sollten aus diesem Grund detailliert festgehalten und genau definiert werden.

Faktor Verhandlungsdauer

Wichtig kann zudem der Zeitplan sein, welcher durch die Parteien im Letter of Intent festgelegt wird. Einigen sich beide Parteien auf einen Terminplan, so kann dies dahingehend unterstützen, dass der Verkauf eines Unternehmens zielgerichtet vorangetrieben wird und final pünktlich auf ein definiertes Datum realisiert werden kann. Erfahrungen zeigen, dass die Chancen eines erfolgreichen Verkaufsabschluss mit zunehmender Verhandlungsdauer reduziert werden, sprich die Verkaufsverhandlungen eher abgebrochen werden. In der Tendenz ermüdet ein Käufer mit zunehmender Verhandlungsdauer, wird unentschlossener und kann final sogar vollständig das Interesse an einem Kaufabschluss verlieren. 

Vertraulichkeit und Datenschutz

Da in Verkaufsverhandlungen im Regelfall auch vertrauliche Daten der besprochenen Firma analysiert und besprochen werden, dann die Vertraulichkeit ebenfalls in einem Letter of Intent klar geregelt werden. Daher wird im Letter of Intent oft beschrieben, in welcher Form dem Kaufinteressenten die Daten zur Verfügung gestellt werden. Dies wird so angestrebt, um einem Datenmissbrauch vorbeugen zu können. Im Zusammenhang mit Datenschutz und Datenkontrolle kann einem Letter of Intent also eine grosse Bedeutung zukommen. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, da bei unerlaubter Verwendung der zur Verfügung gestellten Daten vom Verkäufer hohe Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Die einzelnen Regelungen im LoI

Folgende Punkte sind im Letter of Intent zu regeln:

  • Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Das Interesse der Parteien an der Durchführung der Transaktion
  • Eine Zusammenfassung aller Gesprächsergebnisse
  • Definition des Verkaufsobjektes
  • Detaillierter Zeitplan, welcher einzuhalten ist
  • Erteilung der Vollmachten
  • Grundsätzliche Bedingungen, einzuhaltende Fristen sowie Finanzierungsstruktur
  • Geheimhaltungsverpflichtung der Parteien
  • Herausgabepflicht- bzw. Vernichtungsanspruch von geheim zuhaltenden Dokumenten
  • Vermerk auf fehlende Bindungswirkung für Parteien
  • Gründe, welche eine Beendigung der Verhandlungen erlauben
  • Regelung zur Kostenübernahme für Gutachter, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
  • Exklusivitätsklausel

Fazit

Sie erhalten durch einen Letter of Intent sowohl als Kaufinteressent als auch als Verkäufer eine klare Willensäusserung der Gegenpartei zu einem erfolgreichen weiterführenden Verkaufs- resp. Nachfolgeprojekt. Die meist vereinbarte Exklusivität stellt dem Käufer sicher, dass er nach erfolgreicher Due Diligence auch tatsächlich den Zuschlag für den Kauf erhält. Dies stellt sicher, dass der erhebliche Aufwand einer Sorgfaltsprüfung nicht nutzlos und nur kostenintensiv verwirkt.