Die Praktiker-Methode ist eine in der Schweiz stark verbreitete Methode, welche sowohl die Substanz wie auch den Ertrag einer Firma mitberücksichtigt, das heisst entsprechend breit abgestützt ist und als umfassend gilt.
Der Praktiker-Methode stellt daher also eine Mischung aus der Substanzwert-Methode und Ertragswert-Methodedar. Es werden dabei initial der Substanz- und der Ertragswert einer Unternehmung ermittelt, woraus in einem weiteren Schritt durch die Praktiker-Methode ein gewichteter Durchschnitt berechnet wird. Es wird dabei in der Berechnung der Ertragswert oft doppelt und der Substanzwert einfach gewichtet. Es sei jedoch angemerkt, dass diese Gewichtung nicht für jedes Unternehmen in gleichem Masse sinnvoll erscheint und gegebenenfalls angepasst wird.
Schweizer Steuerbehörden stützen sich bei der Ermittlung des Steuerwertes nicht-börsenkotierter Firma ebenfalls auf die Praktiker-Methode, wobei die Steuerämter Ertrags- und Substanzwert immer im Verhältnis 2:1 gewichten. Es ist zudem anzumerken, dass der Fiskus den Ertragswert auf Basis unbereinigter Jahresabschlüsse herleitet und dabei bei allen Unternehmen den selben Kapitalisierungszinssatz anwendet, welcher aus der Perspektive eines Investors zu tief angesetzt ist und zu einem sehr hohen Unternehmenswert führt.
Es ist zu empfehlen, den Kapitalisierungszinssatz sowie das Verhältnis zwischen Substanzwert und Ertragswert im Hinblick auf den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens jeweils individuell auf die entsprechende Firma anzuwenden. Firmenbewertungen mit einer hohen Aussagekraft sind zudem auf der Basis von bereinigten Jahresabschlüssen zu erstellen.
Der Substanzwert entspricht dem Eigenkapital einer Firma, welches aus dem Aktienkapital, den Reserven, dem Gewinnvortrag wie auch aus dem aktuellen Gewinn besteht. Die offizielle Bilanz wird dabei vorgängig um die stillen Reserven bereinigt, indem Bewertungsdifferenzen zwischen Buch- und Marktwert um die stillen Reserven angepasst werden. Stille Reserven, welche im Warenlager, in Immobilien, in Maschinen und in Rückstellungen sind, werden zum Eigenkapital addiert.
Stille Reserven, welche aufgelöst werden, führen zu Gewinnsteuern, welche bei einer Liquidation respektive bei einem Verkauf einer Firma, fällig werden. In der Regel zieht man nur die Hälfte der latenten Steuern vom Eigenkapital ab, da der Firmeninhaber frei wählen kann, wann er die besagten Reserven tatsächlich auflöst.
werden kann. Die in der Zukunft anfallenden Gewinne werden nun mit einem Diskont- resp. Kapitalisierungszinssatz auf den heutigen Zeitpunkt umgerechnet. Diese zukünftigen Gewinne werden auf den heutigen Zeitpunkt umgerechnet und dies unter Beizug einem Diskont- oder Kapitalisierungssatz. Zur Berechnung des Ertragswertes sind nebst fundiert ermittelten Gewinnerwartungen auch ein individuell definierter Kapitalisierungszinssatz.
In der Schweiz werden die Gewinne bei KMU oft künstlich gedrückt, dies durch Verbuchen von Aufwendungen in Kleinbetrieben, welche auch privaten Charakter haben. Zudem werden die Abschreibungen zur Reduktion der Steuerlast stark forciert, so dass diese für einen Firmenbewertung angepasst werden müssen. Da diese Betrachtungen vergangenheitsbezogen sind, werden zukünftige Zahlungsströme nicht berücksichtigt. Dies kann daher insbesondere bei Firmen in einer Wachstumsphase problematisch sein.
Daher erscheint in solchen Fällen gegebenenfalls eine Firmenbewertung unter Bezug der Cashflows geeigneter. besser geeignet. Diese Betrachtung spiegelt nur die Vergangenheit und erfasst nicht die zukünftigen Zahlungsströme. Dies ist vor allem problematisch, wenn sich ein Unternehmen in einer Wachstumsphase befindet, so dass in solchen Fällen eine Bewertung mit Cashflows eher angezeigt ist.
Im Weiteren ist der Kapitalisierungszinssatz keine klar definierte Grösse, wird also auch unterschiedlich hergeleitet und in der Praxis abweichend berechnet. Es wird dabei oft ein risikoloser Zinssatz als Basis verwendet, zu welchem Aufschläge für Risiken einer Firmenbeteiligung, für das Klumpenrisiko, für die Abhängigkeit von Einzelpersonen wie auch für weitere unternehmensspezifische Risiken addiert wird. Ein angemessener Kapitalisierungszinssatz liegt bei Schweizer KMU in der Grössenordnung von 10 bis 15 Prozent.
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